Beitragsordnung
zur Satzung des Landesselbsthilfeverbandes Schlaganfall- und Aphasiebetroffener und
gleichartig Behinderter Berlin e.V. – LVSB e-V. - in der Fassung vom 21. August 2003
Für § 6 Punkt 1 Mitgliedsbeiträge gilt mit Beschluss der Mitgliederversammlung
folgende Regelung:
- Der Beitrag für ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder beträgt mit Wirkung
vom 01. Januar 2011 jährlich € 42,--. Für Ehepartner, Angehörige und Lebensgefährten
von Mitgliedern beträgt der Beitrag jährlich mindestens € 24,--.
- Zahlungen über die jeweilige Beitragshöhe hinaus sind immer willkommen und werden
als Spenden betrachtet und verbucht.
- Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr ist bis zum 31.März. eines jeden Jahres fällig.
Bei neuen Mitgliedern wird der Restbetrag für das laufende Jahr mit Abgabe
der Beitrittserklärung innerhalb eines Monats fällig.
- Der Beitrag und evtl. zusätzliche Zahlungen werden grundsätzlich durch eine vom
Mitglied erteilte Einzugsermächtigung vom LVSB e.V. eingezogen.
Der Beitrag kann auch überwiesen werden auf
Konto Nr. 32 667 84 014 bei der Volksbank BLZ 100 900 00 oder
Konto Nr. 513 03 64 00 bei der Commerzbank BLZ 100 400 00,
wobei der Mitgliedsbeitrag bis spätestens 31.März jeden Jahres auf dem Konto
des LVSB e.V. eingegangen sein muss.
- Sollte der Beitrag nicht bis zum vorgenannten Termin eingegangen sein, liegt ein
Verzug vor und der Beitrag ist anzumahnen. In diesem Fall wird eine Mahngebühr
pro Mahnschreiben von € 5,-- erhoben.
Diese Regelung gilt ab 01.01.2011 und so lange, bis die Mitgliederversammlung
eine Neuregelung beschließt.
Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 25.April 2010 genehmigt.